AGB Ärzte und medizinisches Personal

Allgemeine Geschaeftsbedingungen Aerzte

1 – Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung von medizinischem Personal zum Einsatz auf Schiffen jeglicher Größe, auf Bohrinseln und anderen maritimen Einsatzgebieten. Die Schiffsarztbörse vermittelt Ärzte ihre Auftraggeber (Reedereien, Schiffseigner, sonstige Unternehmen und Privatpersonen u.a.), deren jeweilige Qualifikation zuvor von der Schiffsarztbörse fachlich geprüft wird. Für die Vermittlung eines Schiffsarztes zu einem Einsatz erhält die Schiffsarztbörse vom Arzt und Auftraggeber eine Vergütung auf der Grundlage dieses Vertrages. Kommt es nach der ersten Rekrutierung des Arztes zu einer direkten Vermittlung des Arztes durch den Auftraggeber, erhält die Schiffsarztbörse eine Folgeprovision vom Arzt und Auftraggeber.

2 - Vermittlungsleistung der Schiffsarztbörse
Die Schiffsarztbörse rekrutiert Ärzte, die für einen maritimen Einsatz qualifiziert und an einem Einsatz interessiert sind. Die Ärzte werden von der Schiffsarztbörse im Hinblick auf ihre fachliche Qualifikation eingehend überprüft. Es werden nur Ärzte mit entsprechender fachlicher Qualifikation vermittelt. Um eine bestmögliche Auswahl zu treffen, teilt der Auftraggeber der Schiffsarztbörse mit, für welchen Einsatz, Einsatzzeitraum und Einsatzgebiet er einen Arzt benötigt, und übermittelt seine weitergehenden Wünsche bzw. die für ihn wichtigen Aspekte, damit diese bei der Auswahl des Schiffsarztes berücksichtigt werden können. Der Auftraggeber teilt der Schiffsarztbörse zugleich mit, welche Vergütung für den Arzt zu erwarten ist. Auf dieser Grundlage wählt die Schiffsarztbörse einen oder mehrere in Betracht kommende Ärzte aus, die den Wünschen des Auftraggebers bestmöglich entsprechen, und stellt diese dem Auftraggeber vor. Die Schiffsarztbörse steht dem Auftraggeber vor, während und nach dem Einsatz des Arztes jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

3 - Provision für die Schiffsarztbörse
Die Provision ist abhängig von den jeweils zur Verfügung stehendem Angebot an Schiffsärzten, der Attraktivität des Angebotes und der Heuer. Nach der ersten, initialen Vermittlung steht der Schiffsarztbörse eine Provision für bis zu sieben weitere Einsätze zu, auch wenn die Schiffsarztbörse nicht unmittelbar an der Vermittlung beteiligt war. Mit der Registrierung bei der Schiffsarztbörse erfolgt die Einwilligung in die AGB der Schiffsarztbörse.

4 - Vertragsschluss zwischen Auftraggeber und Schiffsarzt
Auftraggeber und Arzt können ihre vertraglichen Beziehungen frei gestalten. Die Schiffsarztbörse ist in dieses Vertragsverhältnis nicht involviert. Der Auftraggeber wird die Schiffsarztbörse von dem erfolgten Vertragsschluss mit dem vermittelten Arzt informieren und den geschlossenen Vertrag zur Kenntnis in Kopie zusenden.

5 - Informationsverwendung
Registrierte Nutzer der Schiffsarztbörse willigen ein, dass die Schiffsarztbörse zugesandtes Foto- und Vortragsmaterial dauerhaft zu Zwecken der eigenen Webseiten Gestaltung oder zu Werbezwecken verwenden darf. Das selbe gilt für Foto- und Filmmaterialien, die auf dem Kompaktkurs Maritime Medizin angefertigt wurden, sowie nicht vor der Anfertigung widersprochen wurde.
Fotomaterial beinhaltet insbesondere Fotos von Schiffen und des Bordhospitals sowie Fotos von Besatzungsmitgliedern einschließlich Schiffsärzten, Paramedics und Nurses. Das Fotomaterial darf zusätzlich für Vorträge der Schiffsarztbörse und ihrer Stellvertreter sowie auf Veranstaltungen der Schiffsarztbörse genutzt werden. Durch die Schiffsarztbörse vermittelte Schiffsärzte dürfen auf und von den Schiffen, vom Bordhospital und den Besatzungsmitgliedern Fotomaterial anfertigen und der Schiffsarztbörse zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen.
Die Schiffsarztbörse ist berechtigt, das Foto- und Vortragsmaterial in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten und in allen Sprachen, vollständig oder in Teilen einzeln oder zusammen zu reproduzieren, insbesondere es auf analogen oder digitalen Medien aller Art zu vervielfältigen, es in Datenbanken und in Datennetzen zur Anzeige, zum Abruf und zur Speicherung auf beliebigen stationären oder portablen Endgeräten (zur Text-, Audio-, Video- und interaktiven Wiedergabe, auch mit Computerfunktion) vollständig, teilweise oder in Form einer Zusammenfassung bereitzustellen, zu übertragen, anzuzeigen, zu übermitteln oder auf sonstige Weise wiederzugeben, einschließlich in Suchmaschinen und zur interaktiven und Multimedia-Nutzung. Im Rahmen solcher Nutzungen in elektronischer Form ist es der Schiffsarztbörse gestattet, das Foto- und Vortragsmaterial an das jeweilige Format anzupassen und durch Verlinkung (z.B. Frames oder Inline-Links) oder anderweitig zu verbinden.
Mit der Registrierung bei der Schiffsarztbörse erfolgt die Einwilligung, Nachrichten über den Service der Schifssarztbörse zu erhalten (Newsletter Opt-In). Die Einwilligung zum Newsletter versand kann jederzeit gekündigt werden.

Weiter ist die Landarztbörse berechtigt sowohl urheberrechtlich als auch markenrechtlich geschützte Firmenlogos vom Kunden zu Referenzzwecken zu verwenden.
Design/Umsetzung Website und verantwortlich für die Gestaltung der Schiffsarztbörsen Internetseite: Lemiskos S.A., 53rd E Street, Urbanizacion Marbella, Panama, Republic of Panama. 

6 - Haftpflichtversicherung der Schiffsärzte
Die Schiffsärzte üben ihre ärztliche Tätigkeit in eigener Verantwortung aus. Der Einsatz der Schiffsärzte ist über eine Berufshaftpflichtversicherung abzusichern. Die Schiffsarztbörse ist jederzeit bereit, den erforderlichen Versicherungsschutz zu organisieren.

7 - Haftung für die Schiffsärzte
Die Schiffsarztbörse ist ausschließlich für die Vermittlung der Ärzte tätig. Die Schiffsarztbörse trägt die Verantwortung für die Auswahl und Überprüfung der Qualifikation der Schiffsärzte. Eine weitergehende Verantwortung trifft die Schiffsarztbörse nicht. Die Schiffsarztbörse schließt ihre Haftung gegenüber dem Auftraggeber für Schäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit sowie im Falle der Verletzung von Leben Körper, Gesundheit und sonstigen Schadensfällen, die auf grobem Verschulden oder Vorsatz von Erfüllungsgehilfen beruhen, aus. Für die Tätigkeit des Arztes beim Auftraggeber haftet die Schiffsarztbörse nicht, da die Schiffsarztbörse in dieses Vertragsverhältnis nicht einbezogen ist, und der Schiffsarzt seine Leistungen in eigener Verantwortung erbringt, die auch gesondert durch entsprechenden Versicherungsschutz abgesichert wird.

8 - Datenschutz
Registrierte Ärzte, Paramedics, Nurses erklären sich damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Daten von der Schiffsarztbörse elektronisch gespeichert und in dem Wartungssystem der Schiffsarztbörse eingestellt werden. Die von der Flugarztbörse empfangenen Daten werden zum Zweck der Vermittlung von Personal verwendet und nur zum Zweck der Vermittlung an Dritte (interessierte Ärzte) weiter gegeben. 

© Schiffsarztbörse 2011