AGB Auftraggeber

Allgemeine Geschaeftsbedingungen fuer Auftraggeber

1 - Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung von Ärzten und sonstigem medizinischem Personal (im Folgenden zusammenfassend als „Ärzte“ bzw. „Schiffsärzte“ bezeichnet) zum Einsatz auf Schiffen jeglicher Größe, auf Bohrinseln und anderen maritimen Einsatzgebieten, sowie in Hotels, Ferienclubs und sonstigen Unternehmen mit entsprechendem Bedarf. Die Schiffsarzt­börse vermittelt an ihre Auftraggeber (Reedereien, Schiffseigner, sonstige Unternehmen und Privatpersonen) entsprechend qualifizierte Ärzte, deren jeweilige Qualifikation zuvor von der Schiffsarztbörse fachlich geprüft wird. Für die Vermittlung eines Schiffsarztes zu einem Einsatz erhält die Schiffsarztbörse vom Auftraggeber eine Vergütung auf der Grundlage dieses Vertrages.

2 - Vermittlungsleistung der Schiffsarztbörse
Die Schiffsarztbörse rekrutiert Ärzte, die für einen maritimen Einsatz qualifiziert und an einem Einsatz als Schiffsarzt interessiert sind. Die Ärzte werden von der Schiffsarztbörse im Hinblick auf ihre fachliche Qualifikation eingehend überprüft. Es werden nur Ärzte mit entsprechender fachlicher Qualifikation vermittelt. Um eine bestmögliche Auswahl zu treffen, teilt der Auftraggeber der Schiffs­arztbörse mit, für welchen Einsatz, Einsatzzeitraum und Einsatzgebiet er einen Arzt benötigt, und übermittelt seine weitergehenden Wünsche bzw. die für ihn wichtigen Aspekte, damit diese bei der Auswahl des Schiffsarztes berücksichtigt werden können. Der Auftraggeber teilt der Schiffsarzt­börse zugleich mit, welche Vergütung für den Schiffsarzt zu erwarten ist. Auf dieser Grundlage wählt die Schiffsarztbörse einen oder mehrere in Betracht kommende Ärzte aus, die den Wünschen des Auftraggebers bestmöglich entsprechen, und stellt diese dem Auftraggeber vor. Die Schiffsarztbörse steht dem Auftraggeber vor, während und nach dem Einsatz des Schiffsarztes jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

3 - Vertragsschluss zwischen Auftraggeber und Schiffsarztbörse
Auftraggeber und Schiffsarztbörse können ihre vertraglichen Beziehungen frei gestalten. Unabhängig von der individuellen Gestaltung der Verträge gelten die AGB der Schiffsarztbörse.

4 -Informationsverwendung
Auftraggeber (Schiffseigner, sonstige Unternehmen und Privatpersonen, Reiseveranstalter, Reedereien und deren Verantwortliche des Personal- und Medical Departments) bzw. Vertragspartner der Schiffsarztbörse willigen ein, dass die Schiffsarztbörse von vermittelten Schiffsärzten geliefertes Fotomaterial dauerhaft zur Webseiten Gestaltung oder zu Werbezwecken verwenden darf.
Fotomaterial beinhaltet insbesondere Fotos von Schiffen, des Bordhospitals und von Besatzungsmitgliedern einschließlich Schiffsärzten, Paramedics und Nurses. Das Fotomaterial darf zusätzlich für Vorträge der Schiffsarztbörse und ihrer Stellvertreter sowie auf Veranstaltungen der Schiffsarztbörse genutzt werden.
Die Schiffsarztbörse ist berechtigt, das Foto- und Vortragsmaterial in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten und in allen Sprachen, vollständig oder in Teilen einzeln oder zusammen zu reproduzieren, insbesondere es auf analogen oder digitalen Medien aller Art zu vervielfältigen, es in Datenbanken und in Datennetzen zur Anzeige, zum Abruf und zur Speicherung auf beliebigen stationären oder portablen Endgeräten (zur Text-, Audio-, Video- und interaktiven Wiedergabe, auch mit Computerfunktion) vollständig, teilweise oder in Form einer Zusammenfassung bereitzustellen, zu übertragen, anzuzeigen, zu übermitteln oder auf sonstige Weise wiederzugeben, einschließlich in Suchmaschinen und zur interaktiven und Multimedia-Nutzung. Im Rahmen solcher Nutzungen in elektronischer Form ist es der Schiffsarztbörse gestattet, das Foto- und Vortragsmaterial an das jeweilige Format anzupassen und durch Verlinkung (z.B. Frames oder Inline-Links) oder anderweitig zu verbinden.
Weiter ist die Schiffsarztbörse berechtigt sowohl urheberrechtlich als auch markenrechtlich geschützte Firmenlogos vom Kunden zu Referenzzwecken zu verwenden. Verantwortlich für die Gestaltung der Schiffsarztbörsen Internetseite: Lemiskos S.A., 53rd E Street, Urbanizacion Marbella, Panama, Republic of Panama. 

5 - Besondere Serviceleistungen der Schiffsarztbörse
Die Schiffsarztbörse bietet dem Auftraggeber als besondere Serviceleistung an, bei den Vertragsabschlüssen mit Schiffsärzten im Hinblick auf medizinisch-fachliche Aspekte beratend zur Seite zu stehen und in diesem Zusammenhang auch rechtliche Beratung durch entsprechend qualifizierte Personen zur Verfügung zu stellen. Ferner kann die Schiffsarztbörse auf Wunsch des Auftraggebers gegen gesonderte Vergütung die organisatorische Vorbereitung des Schiffsarztes für den Einsatz übernehmen.

6 - Haftpflichtversicherung der Schiffsärzte
Die Schiffsärzte üben ihre ärztliche Tätigkeit in eigener Verantwortung aus. Die Schiffsarztbörse weist darauf hin, dass der Einsatz der Schiffsärzte über eine Berufshaftpflichtversicherung abzusichern ist. Die Schiffsarztbörse ist jederzeit bereit, bei der Beschaffung des gesetzlich erforderlichen Versicherungsschutzes für die Tätigkeit des Schiffsarztes behilflich zu sein. Die Schiffsarztbörse bietet selbst keine ärztlichen Leistungen an und übernimmt daher auch keine Haftung für die Leistungen der Schiffsärzte.

7 - Vergütung der Schiffsarztbörse
Für die erfolgreiche Vermittlung eines Arztes erhält die Schiffsarztbörse vom Auftraggeber eine Provision. Die Provision wird individuell für jede Vermittlung festgelegt. Die Schiffsarzt­börse teilt dem Auftraggeber zusammen mit dem jeweiligen Vorschlag eines Schiffsarztes zugleich die Provision mit, die im Falle einer erfolgreichen Vermittlung dieses Schiffsarztes fällig wird. Die Provisionshöhe wird unter Berücksichtigung der Einsatzdauer und der Vergütung des Schiffsarztes, der Passagieranzahl sowie der im Personal­vermittlungs­bereich üblichen Provisionshöhen festgelegt und kann individuell verhandelt werden. Der Kontakt zwischen Schiffsarzt und Auftraggeber wird hergestellt, sobald eine abschließende Einigung über die Provisionshöhe erfolgt ist. Wird der Arzt seit der ersten Vermittlung durch die Schiffsarztbörse weitere Male für den Auftraggeber tätig, so erhält die Schiffsarztbörse für jeden weiteren Einsatz des Schiffsarztes beim Auftraggeber eine Folgeprovision vom Auftraggeber, unabhängig davon, ob die Schiffsarzt­börse am Zustandekommen der Folgeverträge zwischen Schiffsarzt und Auftrag­geber unmittelbar beteiligt war. Ist der Einsatz­zeitraum des Schiffsarztes bei dem Folgeauftrag länger oder kürzer bzw. ist die Vergütung für diesen Einsatz des Schiffsarztes bzw. die Passagieranzahl höher oder niedriger, so wird der ursprünglich vereinbarte Provisionsbetrag entsprechend der jeweiligen Verhältnisse „Einsatzdauer Folgeauftrag / ursprüngliche Einsatzdauer“, „Vergütung Folge­auftrag / ursprüngliche Vergütung“ sowie „Passagieranzahl Folgeauftrag / ursprüngliche Passagier­anzahl“ angepasst (Folgeprovisionsbetrag). Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm von der Schiffsarztbörse vermittelten Schiffsärzte nicht selbst an Dritte weiter zu vermitteln. Tut er dies dennoch, so entsteht zugunsten der Schiffsarztbörse jeweils ein Provisionsanspruch, der sich entsprechend der hier festgelegten Berechnung für Folgeprovisionsansprüche bestimmt. Weitergehende Serviceleistungen der Schiffsarztbörse (Ziff. 4; Beratung bei den Vertrags­schlüssen zwischen Schiffsarztbörse und Auftraggeber, organisatorische Vorbereitungen des Schiffsarztes für den Einsatz) werden aufgrund individueller Vereinbarungen gesondert vergütet.

8 - Haftung für die Schiffsärzte
Die Schiffsarztbörse ist ausschließlich für die Vermittlung der Ärzte tätig und erbringt selbst keine ärztlichen Leistungen. Die Schiffsarztbörse trägt die Verantwortung für die Auswahl und Überprüfung der Qualifikation der Schiffsärzte. Eine weitergehende Verantwortung trifft die Schiffsarztbörse nicht. Die Schiffsarztbörse schließt ihre Haftung gegenüber dem Auftraggeber für Schäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit aus. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung von Leben Körper, Gesundheit und auch nicht in sonstigen Schadensfällen, die auf grobem Verschulden oder Vorsatz von Erfüllungs­gehilfen beruhen. Für die Tätigkeit des Schiffsarztes beim Auftraggeber haftet die Schiffsarztbörse nicht, da die Schiffsarztbörse in dieses Vertragsverhältnis nicht einbezogen ist, und der Schiffsarzt seine Leistungen in eigener Verantwortung erbringt, die auch gesondert durch entsprechenden Versicherungsschutz abgesichert wird. Eine Haftung der Schiffsarztbörse für die Leistungs­erbringung durch den Schiffsarzt kommt daher nicht in Betracht.

9 - Verhinderung des Schiffsarztes; Stornierung
Sollte ein Schiffsarzt, der sich gegenüber dem Auftraggeber bereits verbindlich zu einem Einsatz verpflichtet hat – gleich aus welchen Gründen – nicht zu dem vereinbarten Einsatz antreten, so wird die Schiffsarztbörse alle ihr möglichen Anstrengungen unternehmen, um dem Auftraggeber kurzfristig einen Ersatzarzt zu vermitteln. Eine Garantie für die Beschaffung eines Ersatzarztes oder eine Haftung für den Ausfall eines Schiffsarztes wird hierdurch allerdings nicht übernommen. In Fällen, in denen ein Schiffsarzt ungeachtet einer verbindlichen Zusage schuldhaft nicht seinem Einsatz beim Auftraggeber antritt, steht die Schiffsarztbörse dem Auftraggeber bei der Durchsetzung eventueller Schadensersatzansprüche zur Seite.

10 - Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Daten von der Schiffsarztbörse elektronisch gespeichert und in dem Wartungssystem der Schiffsarztbörse eingestellt werden. Die von der Schiffsarztbörse empfangenen Daten werden zum Zweck der Vermittlung von Schiffsarztpersonal verwendet und nur zum Zweck der Vermittlung an Dritte (interessierte Ärzte) weiter gegeben. Auf Verlangen des Auftraggebers werden die Daten gelöscht.

© Schiffsarztbörse 2012