Curriculum Maritime Medizin

Mit dem Curriculum Maritime Medizin soll ärztlichen Kolleginnen und Kollegen eine Richtschnur an die Hand gegeben werden, nach der sie sich auf die medizinische Versorgung auf See angemessen vorbereiten können. Curricula für die Maritime Medizin sind sowohl durch die Gesellschaft für Maritime Medizin (DGMM) innerhalb der Empfehlungen für die Qualifikation von Schiffsärzten, als auch durch Prof. Dr. med. Olaf Schedler (Seemannsambulanz) entworfen worden. Durchgesetzt hat sich das Curriculum von Prof. Dr. med. Olaf Schedler, das offiziell durch die Bundesärztekammer als Curriculum Maritime Medizin anerkannt ist. Das Curriculum soll Anbieter entsprechender maritimer Fortbildungen ermutigen, sich inhaltlich nach dieser Empfehlung auszurichten.

Schließlich soll sie auch Reedereien, Heuerorganisationen oder Hospitalkonzessionären bei der Auswahl und Einstellung geeigneten Personals eine Orientierung geben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Empfehlungen in diesem Dokument allgemein gehalten sind und keinesfalls alle Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigen können. Die Anwendung dieser Empfehlung muss auf der Grundlage einer Bewertung der tatsächlichen Bedingungen an Bord und des jeweiligen Fahrtprofils erfolgen. Die letztendliche Verantwortung hierfür liegt beim Betreiber des Schiffes bzw. des Schiffshospitals.

Curriculum Maritime Medizin der Bundesaerztekammer

Das BÄK Curriculum Maritime Medizin besteht aus dem Kompaktkurs Maritime Medizin, der sich aus 24 Modulen im Umfang von insgesamt 45 UE zusammensetzt und mit einer Lernerfolgskontrolle abschließt sowie einem 14-tägigen Bordpraktikum. Die zwei Wochen des Bordpraktikums sind teilbar, eine Woche ist durch die Teilnahme am Kompaktkurs erfüllt. Der Kompaktkurs ist fachgebiets- und voraussetzungsfrei und kann unabhängig des Curriculums Maritime Medizin absolviert werden.

  • Modul I -III 2 UE Institutionen in der Seefahrt und deren Aufgabenbereiche, 3 UE Gesetze und internationale Übereinkommen in der Seefahrt, 4 UE Arbeitsplatz See
  • Spezifische Gefährdungen an Bord von Seeschiffen, 4 UE Ausbildung von Seeleuten, 8 UE Organisation der medizinischen Versorgung auf Seeschiffen
  • Modul VII - IX 2 UE Medizinische Ausstattung und Räumlichkeiten an Bord, 2 UE Aufgaben des verantwortlichen Schiffsoffiziers, 2 UE Schiffsarzt
  • Modul X - XII 1 UE Behandlungen im Ausland, 5 UE Verhalten bei Notfällen - Seenotrettung, 1 UE Tod an Bord
  • Modul XIII - XVI 2 UE Hygiene und Desinfektion an Bord, 3 UE Prävention Gesundheitsschutz, 2 UE Tauchmedizin, 2 UE Offshore Medizin

Die Voraussetzungen für den Erwerb des BÄK-Curriculums und die Erteilung des Kammerzertifikats sind:

  • Abgeschlossene Facharztweiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
  • Nachweis der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ oder Fachkundenachweis „Rettungsmedizin“
  • Absolvieren aller Module des Kurses
  • Bestehen der abschließenden Lernerfolgskontrolle
  • Absolvieren eines zweiwöchigen, von der Kapitänin/dem Kapitän eines Seeschiffes bescheinigten und von der BG-Verkehr anerkannten Bordpraktikums

Die Teilnahme an entsprechenden Kursen und am Bordpraktikum ist bereits während der Weiterbildung zu einer Facharztqualifikation bzw. des Erwerbs der Zusatzbezeichnung oder des Erwerbs des Fachkundenachweises möglich.

Medizinische Qualifikation des Schiffsarztes:

Ärztliches Handeln erfolgt nach den „Regeln der ärztlichen Kunst“ und zielt auf eine bestmögliche Versorgung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft ab. In hochentwickelten Industriegesellschaften finden sich Versorgungsstrukturen, die diesen Anspruch regelhaft gewährleisten. Sie sind gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Spezialisierung und Interoperabilität innerhalb derer die Patienten rasch in die jeweils bestgeeignete Behandlungseinrichtung verbracht werden können. Davon betroffen ist auch das ärztliche Fähigkeitsspektrum, welches sich zunehmend von der Breite der jeweiligen Fachrichtung entfernt und auf bedarfsgerechte Leistungen innerhalb einer regionalen Versorgungsstruktur verlagert.

Schiffe befinden sich auf See außerhalb der Reichweite der gewohnten, zeitgemäßen medizinischen Versorgungseinrichtungen. Je nach Bauart, Zweckbestimmung, Fahrtprofil sowie Anzahl und Altersstruktur der Passagiere und Besatzungsmitglieder müssen individuelle Versorgungsstrukturen geschaffen werden. Sie müssen einerseits bei einer großen Breite an Erkrankungen eine definitive Behandlung ermöglichen. Andererseits müssen sie aber auch bei schwerwiegenden, akuten Notfallereignissen eine Versorgungsqualität gewährleisten, die bis zum Zeitpunkt einer Ausschiffung ein Überleben des Patienten und so weit wie möglich auch die Chancen einer definitiven Behandlung gewährleisten.

Die medizinischen Fähigkeiten der Schiffsärztin/des Schiffsarztes müssen diesem grundsätzlichen fachlichen Anforderungsspektrum genügen. Aber die Schiffsärztin/der Schiffsarzt ist auch Besatzungsmitglied im Offiziersrang1. Dieser Umstand tritt bei arbeitsteilig organisierten Kreuzfahrtschiffen nicht unbedingt offen zutage, da dem/der Mediziner(in) die gewohnte Rolle des/der ärztlich Handelnden zugeschrieben wird.

Im Falle einer Havarie, wenn unter ungünstigen Umständen die arbeitsteiligen Strukturen innerhalb kürzester Zeit zusammenbrechen, steht die Ärztin/der Arzt allerdings in dieser Verantwortung als Schiffsoffizier. Denn sie/er hat für das ihm unterstellte Personal und die in seiner Obhut befindlichen Patienten des Schiffslazarettes zu sorgen und muss, möglicherweise vollkommen auf sich allein gestellt, die richtigen Entscheidungen treffen, um Alle in Sicherheit zu bringen. Insofern bedarf es hier zusätzlicher detaillierter Kenntnisse des Schiffsbetriebes, der Notfallverfahren und verfügbaren Rettungsmittel.

Boomende Kreuzfahrten

In den letzten fünf Jahren hat sich allein die Anzahl deutscher Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen auf 1,8 Millionen in 2022 verdoppelt. Als Folge entstand eine vermehrte Nachfrage nach deutschsprachiger und deutschem Standard entsprechender medizinischer Versorgung an Bord. Gleichermaßen ist auch die Zahl derjenigen Ärztinnen und Ärzte gestiegen, für die eine zumindest zeitweilige Tätigkeit an Bord attraktiv erscheint. Naturgemäß hat ein großer Teil dieser Interessenten keinerlei hinreichende Seefahrtserfahrung und damit keine Urteilsfähigkeit dahingehend, inwieweit ihre Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichend sind, der Verantwortung gerecht zu werden, die ihnen mit der Schiffsarzttätigkeit an Bord übertragen wird.

Für Schiffe unter deutscher Flagge wird gemäß § 15 (4) der Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen vor Aufnahme einer Tätigkeit als Schiffsärztin/-arzt eine hafenärztliche Beurteilung der fachlichen Fähigkeiten gefordert. Die entsprechenden Kriterien sind in der Richtlinie Nr. 4 des Arbeitskreises für Schiffshygiene der norddeutschen Küstenländer präzisiert4, die aber einen erheblichen Ermessensspielraum zulässt. Angesichts der tatsächlichen Internationalität der Schiffsarzttätigkeit bieten deutsche Rechtsnormen also keine verlässliche Orientierung.

Hier hat die Deutsche Gesellschaft für Maritime Medizin (DGMM) einen Bedarf gesehen, Ausbildungsempfehlungen zu entwickeln, die dem tatsächlich internationalen Charakter der Schiffsarzttätigkeit entsprechen. Sie beschränken sich, im Sinne eines Basisqualifikationspaketes, naturgemäß auf diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten, die in jedem Fall hilfreich und nützlich sind, um der Verantwortung als Schiffsärztin/-arzt gerecht zu werden. Sie sollen vorrangig denjenigen dienen, die ohne nennenswerte Erfahrung im maritimen Umfeld eine Tätigkeit als Schiffsärztin/-arzt ins Auge fassen5 und eine verlässliche Grundlage für ihre persönliche Ausbildungsplanung liefern.

Empfohlene Qualifikationen des Schiffsarztes

Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit an Bord ist die nachgewiesene Seediensttauglichkeit nach den Vorgaben des jeweiligen Flaggenstaates (in Deutschland gem. § 18 Seemannsgesetz). Darüber hinaus wird empfohlen die Qualifikation für eine schiffsärztliche Tätigkeit in drei Bereichen anzusiedeln:

  • Weiterbildung gemäss Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern (s. u. Ziff. 1)
  • Medizinische Fortbildung im Rahmen bereits etablierter Angebote sowie nicht medizinische Ausbildung (s. u. Ziff. 1 und 2)
  • Teilnahme an schiffsärztlichen Fortbildungskursen gemäß Empfehlung der DGMM (s. u. Ziff. 3). Deren Zertifizierung durch die zuständige Ärztekammer sollte angestrebt werden.

1. Basisqualifikation:
Die DGMM sieht die Facharztanerkennung nach den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern als Voraussetzung für eine Tätigkeit an Bord.
Angesichts der epidemiologischen Datenlage sollte diese bevorzugt auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin erworben werden. Alternativ kann die Basisqualifikation auch durch eine Facharztanerkennung auf dem Gebiet der Inneren Medizin, der Chirurgie, der Anästhesie/Intensivmedizin erworben werden.Die DGMM empfiehlt im Rahmen der Weiterbildung Abschnitte von mindestens sechs Monaten Chirurgie und sechs Monaten Innerer Medizin. Darüber hinaus wird das Vorliegen der Fachkunde Rettungsmedizin/Zusatzbezeichnung Notfallmedizin als erforderlich angesehen. Bei Einstellung sollte der Nachweis regelmäßiger notfallmedizinischer bzw. intensivmedizinischer Tätigkeit in den letzten drei Jahren oder der Teilnahme an einem Refresher-Kurs in den letzten beiden Jahren vorliegen.

2. Als zusätzliche Qualifikation wird bei entsprechender Ausstattung des Schiffshospitals empfohlen:
- die gültige Fachkunde Strahlenschutz
- die Teilnahme an einem Grund- und Aufbaukurs Sonografie (Bauch+Retroperitoneum) n. Vorgaben der DGUM
- Fachgerechte Einweisung auf die an Bord eingesetzten Medizinprodukte mindestens nach den gesetzlichen Anforderungen des Flaggenstaates.

Nach der International Convention on Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers (STCW) sind in der Regel erforderlich:
- mindestens das Safety Familiarization Training
- der Crowd und Crisis Mangement Course
- ausreichende Englischkenntnisse

3. Schließlich hält die DGMM die Teilnahme an einem oder mehreren schiffsärztlichen Fortbildungskursen vor Aufnahme einer Schiffsarzttätigkeit für erforderlich.

A. Maritime Grundlagen

  • Der Schiffsarzt: Stellung, Rechte, Pflichten
  • Arbeitsrecht, Haftung, Versicherung
  • Internationaler Rechtsrahmen; ILO, IMO, WHO, Maritime Labour Convention, SOLAS
  • Schiffsarztteam, Bordhospital, Bordapotheke
  • Arzneimittel- und Medizinproduktesicherheit
  • Besatzung: interkulturelle Kompetenz
  • Besatzung: arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Seediensttauglichkeit
  • Gefahrstoffe: Risikoprofile, Sicherheitsdatenblätter, Vergiftungen
  • Trinkwasserhygiene: Techn. Grundlagen, Risikokontrolle
  • Küchenhygiene, Lebensmittelhygiene: Grundlagen und Risikokontrolle, ShipSan, VSP
  • Hotel- und Sanitärhygiene, Abfallentsorgung, MARPOL, HACCP
  • Hospitalhygiene
  • Raumlufttechnik/-hygiene
B. Maritime Spezialgebiete
  • Reisemedizin, Tropenmedizin unter maritimen Aspekten
  • Impfprophylaxe
  • Epidemiologie, Ausbruchsmanagement, Surveillance
  • Zusammenarbeit mit Hafenbehörden
  • Drogen und Alkohol
  • Sexual Harassment
  • Forensik: Beweismittelsicherung,
  • Todesfeststellung, Behandlung von Leichnamen
  • Crew Health Protection and Promotion
  • Internationales Versicherungsrecht und Haftung
  • Management des einfachen Notfalls; Notfallcodes, Aktionspläne, Kooperation, Kommunikation
  • Funkärztliche Beratung, Telemedizin
  • MedEvac: Rettungsdienste (DGzRS), Boots- und Helikopteroperation, externe medizinische Dienstleister
  • Safety/Security, ISPS Code, Schiffssicherheitspläne und -rollen
  • Großschadenslagen; MAnV, Feuer, Wassereinbruch
  • Kooperation mit externen Rettungsdiensten (Havariekommando), Schiffen; Hilfeleistung auf See
  • Abandon ship: Rettungsmittel und ihre 1UE medizinische Ausstattung
  • Überleben auf See; Ertrinken, Unterkühlung
  • Seekrankheit
C. Medizin im Maritime Umfeld
  • Zahnmedizin
  • Pädiatrische Notfälle
  • HNO-Notfälle
  • Urologische/nephrologische Notfälle
  • Gynäkologische/geburtshilfliche Notfälle
  • Ophthalmologische Notfälle
  • Dermatologische Problemstellungen und Notfälle
  • Neurologische Notfälle Psychiatrische Notfälle
  • Chirurgische Notfälle; orthopädische Notfälle
  • Verbrennungen, Inhalationstrauma
  • Ertrinken, Unterkühlung, Seekrankheit
  • Notfälle in der Inneren Medizin
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